Mindestlohn

Beate Müller-Gemmeke: Arbeitnehmerfreizügigkeit macht mehr Branchenspezifische Mindestlöhne unabdingbar

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird am 1. Mai 2011 Realität. Die Bundesregierung befindet sich bisher im Dornröschenschlaf und hat es versäumt, die Rahmenbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass die Rechte der aus dem Ausland entsandten Beschäftigten aber auch die der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt werden.

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Weimarer Aufruf: Mindestlohn in der Weiterbildung Anfang Oktober lehnte das Arbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für einen Mindestlohn in der Weiterbildung „mangels Vorliegens eines öffentlichen Interesses“ ab. Die GEW will das nicht…

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