Menschen mit Behinderung: Kein Wahlrecht – warum eigentlich?

Tagesschau:

„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat“, steht im Grundgesetz. Doch für 80.000 Deutsche gilt das nicht, weil sie eine Behinderung haben. Warum eigentlich? Und warum wird das nicht geändert, obwohl alle Parteien das fordern?

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, fordert, das zu ändern. „Ich erwarte, dass dieses Thema in den nächsten Koalitionsvertrag aufgenommen wird“, sagt Bentele. „Für mich ist ganz wichtig, dass jeder Mensch in Deutschland das wichtigste demokratische Recht, nämlich das Recht zu wählen, auch wahrnehmen darf.“

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