In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass Dieter Hundt die Interessen der Arbeitgeber vertritt und die Verwerfungen durch die Leiharbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ignoriert. Entgegen Hundts Auffassung muss das Prinzip “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” uneingeschränkt gelten und ein Abweichen durch Tarifverträge unterbunden werden. Es muss verhindert werden, dass die Löhne durch die Leiharbeit weiter gedrückt werden und der Kündigungsschutz umgangen wird. Ein Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der auch in verleihfreien Zeiten gilt, ist unerlässlich.
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