BAG Frieden fordert den Rücktritt des Fraktionsvorsitzenden Fritz Kuhn

19.10.2008

Die BAG Frieden fordert Fritz Kuhn auf, den Fraktionsvorsitz nieder zu legen.

Begründung:
Wir akzeptieren selbstverständlich die Gewissensentscheidung der Abgeordneten. Fritz Kuhn verstieß zum zweiten Mal in Folge mit seinem Abstimmungsverhalten zur Beschlussvorlage der Bundesregierung bzgl. der Afghanistan-Mandate gegen den Göttinger Parteitagsbeschluss.
In seiner Erklärung zum Abstimmungsverhalten in 2007 schreibt Kuhn:
„Ich respektiere den Beschluss der Partei in Göttingen. Es ist ja der Beschluss meiner Partei. Ich erläutere und erkläre ihn auch öffentlich, aber ich halte ihn inhaltlich nicht für richtig. Obwohl er sie nicht expliziert formuliert und auch nicht intendiert, hat er die falsche Botschaft „Die Grünen verabschieden sich von Afghanistan“ eher verstärkt.“ (Kuhn, Homepage, Fritz Kuhn – Begründung für mein Abstimmungsverhalten bei der ISAF-Abstimmung, 2007).

Der Fraktionsvorsitzende hat u.a. die wesentliche Aufgabe, die Politik der Fraktion im Parlament umzusetzen. Wenn er jedoch Beschlüsse der Partei (Sonderparteitag Göttingen) „inhaltlich nicht für richtig hält“ und den Vorschlag der Fraktion („sich zu enthalten“) nicht umsetzen will oder kann, so repräsentiert er nicht die Fraktionsmeinung und kann in diesem wesentlichen Punkt – der Friedenspolitik – die Funktion des Fraktionsvorsitzenden nicht erfüllen.

Kuhn berief sich 2007 in seiner Erklärung zudem nicht auf eine Gewissensentscheidung. Bis zur Stunde hat er die aktuelle Entscheidung gegenüber der Partei und den Wählerinnen und Wählern nicht begründet. Dies lässt auf eine tiefgreifende Differenz zur Beschlusslage der Partei schließen. Dabei haben seit „Göttingen“ die Argumente für ein „Nein“ zugenommen, auch wurden alle GRÜNEN Anträge im Bundestag von den Regierungsparteien abgelehnt.

Frankfurt am Main, den 19.10.2008
Einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen

als PDF-Datei…

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel