von Katja Keul MdB (parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion und Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz)
Nachdem bereits beim Einsatz im Nordirak die vom Grundgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen für einen Bundeswehreinsatz ignoriert worden sind, wird mit dem Einsatz in Syrien auch die weitere Hürde des Völkerrechts abgeräumt. Bislang hat sich die Bundesregierung immer von der amerikanischen Sichtweise eines „war on terror“, der zu einem weltweiten beliebigen Einsatz militärischer Mittel, also zum unbegrenzten Krieg, berechtige, distanziert.
Indem aber jetzt Art.51 der UN-Charta (Selbstverteidigung) herangezogen wird, um auf einen Terrorakt innerhalb Europas mit militärischen Mitteln zu reagieren, gibt die Bundesregierung diese Haltung auf und schwenkt auf einen Kurs ein, der nicht mehr als Auslegung, sondern nur noch als Bruch von Völkerrecht bezeichnet werden kann.
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