Behinderte Menschen, die – zum Beispiel neben dem Studium – ein paar Stunden die Woche arbeiten möchten, um sich etwas dazu zu verdienen, bekommen dafür keine Arbeitsassistenz, auch wenn sie nötig wäre. Anspruch auf Arbeitsassistenz nämlich hat nur, wer mehr als 15 Stunden pro Woche berufstätig ist. Für einige behinderte Menschen wird so ein Zuverdienst unmöglich gemacht.
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