BDK-Antrag zur Beschneidungsdebatte bei Jungen (Philipp Schmagold u.a.)

Stehen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN auf Seiten der Kinder, ist die körperliche Unversehrtheit der Kinder das elementare Recht, hinter dem die religiösen Vorstellungen der Eltern zurückstehen müssen? Darüber sollten wir auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover diskutieren!

Philipp Schmagold hat einen Antrag zur BDK geschrieben und stellt ihn hier zur Diskussion. Es darf also kommentiert werden.

Antrag zur BDK in Hannover vom 16. bis 18.11.2012

 

Keine Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition

Die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion oder Tradition ist auch in Deutschland üblich und wurde bisher weitgehend stillschweigend hingenommen. Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7.Mai 2012 stellt nun aber fest, dass „dem Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung in Abwägung zum Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung kein Vorrang zukomme“.

 

Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

 

1. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN lehnen die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion oder Tradition eindeutig und mit allem Nachdruck ab. Solche Eingriffe sind nur dann durchzuführen, wenn sie medizinisch notwendig sind.

 

2. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stehen auf Seiten der Kinder, deren Rechte auch in der Auseinandersetzung mit Religion und Tradition weiter gestärkt werden müssen. Die körperliche Unversehrtheit der Kinder ist das elementare Recht, hinter dem die religiösen oder traditionellen Vorstellungen der Eltern oder Erziehungsberechtigten zurückstehen müssen.

 

3. Egal ob es ein Säugling oder ein Achtjähriger ist, der Junge wird weder gefragt, noch kann er sich wirksam wehren. Der Betroffene sollte sich aber –entgegen der bisher üblichen religiösen Vorschriften und Traditionen- gerade frei entscheiden können, ob er die Beschneidung möchte oder eben nicht. Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.

 

Alternative A

Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.

 

Alternative B

Die Entscheidung des Jungen darf keinesfalls vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen, um ihm ausreichend Gelegenheit zu geben, das Für und Wider individuell abzuwägen.

 

4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sind sich darüber im Klaren, dass sich die Beschneidung von Jungen aus Gründen der Religion und Tradition nicht von heute auf morgen durch eine Änderung des Strafrechtes in Deutschland aufheben lässt. Vielmehr besteht sogar das Risiko, dass die zukünftig noch durchgeführten Beschneidungen von in medizinischen Belangen unerfahrenen Personen durchgeführt werden, wodurch die Kinder in zusätzliche Gefahr geraten.

 

5. Daher setzen sich BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN dafür ein, dass die Durchführung der Beschneidung durch Ärztinnen, Ärzte usw. straffrei bleibt. Die Beauftragung der Beschneidung, die in der Regel durch die Erziehungsberechtigten erfolgt, sollte durchaus strafrechtlich relevant sein, jedoch ausschließlich mit einer Geldstrafe geahndet werden. Den Kindern nutzen die Eltern im Gefängnis wenig.

 

6. Die Religionsfreiheit der einen endet dort, wo Grundrechte anderer beeinträchtigt werden, sei es das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freizügigkeit, auf Bildung, auf sexuelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung usw.

 

7. Zudem werden wir mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit dafür werben, dass unsere Mitbürger_innen von selber auf Beschneidungen bei Jungen verzichten, welche, noch nicht alt genug sind, um das Für und Wider individuell abzuwägen. In jedem Fall muss die Entscheidung des Kindes akzeptiert werden, ob es beschnitten werden möchte oder eben nicht.

 

Begründung

Die Begründung fällt an dieser Stelle bewusst kurz aus, erwähnt sei aber der § 24 (3) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention): „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

 

Es gibt inzwischen 60 UnterzeichnerInnen (Stand 27.07.2012). Wenn Du den Antrag ebenfalls unterstützen möchtest, dann schreib bitte eine E-Mail mit Vorname, Nachname und Kreisverband an Philipp@Schmagold.de

 

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