Ströbele: Griechenlandhilfe: Ja, aber anders

07.05.2010: Zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP „Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Entgelt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Drucksache 17/1544)“ erklärt Christian Ströbele seine Enthaltung in einer persönlichen Erklärung.

„Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stimme ich nicht zu. Ich stimme mit Enthaltung.

Die Gewährung von Garantien für Kredite der staatlichen KfW-Bank an Griechenland halte ich grundsätzlich für richtig und notwendig – auch in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Höhe.

Falsch und nicht zu verantworten ist aber, dass die Kredite aus Steuermitteln den privaten Großbanken zugute kommen. Deren Risiken werden übernommen und Renditen sowie Spekulationsgewinne garantiert.

Also Kredite für die griechische Bevölkerung: Ja. Für die großen privaten Gläubiger: Nein. Dies mache ich durch meine Enthaltung deutlich.

Kredite und Garantien in Milliardenhöhe aus Steuermitteln dürfen nur gegeben werden, wenn die privaten Großbanken zur Kasse gebeten und an der Bezahlung der Hilfen echt beteiligt werden. Dazu muss die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um den Bankensektor zu regulieren und eine Finanztransaktionssteuer einzuführen.

Auch für mich ist das Bekenntnis zur Europäischen Union und zum Prinzip der innereuropäischen Solidarität zentral wichtig. Auch ich halte es für notwendig, dass die EU-Länder sich gegenseitig helfen, wenn ein Land in Not gerät und auch ich will der Bevölkerung Griechenlands in der jetzigen Notsituation beistehen.

Staatlich garantierte deutsche Kredite können ein Mittel sein, um der Finanznot Griechenlands entgegenzuwirken, und gerade den sozial Schwachen helfen.

Aber Hilfen aus Mitteln der deutschen Steuerzahler müssen verantwortbar sein. Das sind sie nicht, wenn diese wieder den privaten Großbanken zufließen. Die staatlichen Kredite dürfen deshalb nur an Griechenland gegeben werden, wenn sie im Rang vor den Krediten und Großbanken und privaten Gläubiger bedient werden. Alle staatlichen Kredite nebst Zinsen müssen also zurückgezahlt sein, bevor die privaten Gläubiger Geld erhalten.

Die bisherigen Großgläubiger, also die Banken, tragen so nur weiter das Risiko, das sie bei Hingabe der Kredite an Griechenland eingegangen sind. Sie lassen sich das erhöhte Risiko ja auch durch hohe Zinsen bezahlen.

Ohne die staatlichen Kredite hätten die bisherigen privaten Großgläubiger das eingesetzte Kapital jetzt ganz oder zum großen Teil verloren, da Griechenland die Kredite aus eigener Kraft nicht mehr zurückzahlen kann.

Durch die internationalen staatlichen Kredithilfen und die Garantien werden die Kapitaleinladen der Großbanken und sogar deren hohe Rendite gerettet. Da ist es Recht und billig, wenn dieses das höhere Risiko tragen und vielleicht nicht alle Zinsen und Kapital zurückerhalten.

Die Kredite und Garantien aus Steuermitteln müssen auch ordnungsgemäß in den Bundeshaushalt aufgenommen werden. Der Deutsche Bundestag ist nicht nur über die Entwicklung des Kreditgeschäfts laufend zu unterrichten. Ohne seine Zustimmung, dürfen die Kredite nicht gewährt werden.“


Dieses Abstimmungsverhalten entspricht dem grünen Länderrats-Beschluß vom 25.4.2010 zur Griechenland-Hilfe (siehe Download-Datei). Dieser Beschluß beinhaltet folgende Bedingungen für eine Zustimmung zum Antrag der Bundesregierung:

„Bei der jetzt von den Euro-Staaten vereinbarten Form der Hilfe für Griechenland, einer Kombination aus bilateralen Hilfen der Euro-Mitgliedstaaten und einer Unterstützung des Internationalen Währungsfonds, ist die Ausgestaltung entscheidend. Die Kredite der Mitgliedstaaten müssen im Rang vor den bisherigen Krediten privater Gläubiger stehen. Für die deutsche Griechenland-Hilfe fordern wir ein transparentes Verfahren. Dafür ist ein Nachtragshaushalt unerlässlich.“

Der heute abgestimmte Gesetzentwurf der Bundesregierung erfüllt diese Kriterien nicht: BT-Drs. 17/1544, zu finden auf: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701544.pdf

Alle weiteren heeren Willensbekundungen über künftige Regelungen der Finanzmärkte in den heute abgestimmten Entschließungsanträgen erscheinen derzeit als Makulatur; denn es ist ungewiß bis unwahrscheinlich ist, dass sie je umgesetzt werden.

Zugehörige Dateien:

Ergebnis der namentlichen Abstimmung – aufgelistet nach Partei und Namen Download (76 kb)
Der Beschluss des Länderrates der Grünen Partei vom 25.April 2010 Download (158 kb)

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